Natur in Not

im Kreis Dithmarschen

 

 

Newsletter vom 2.5.2013

 

Liebe Naturfreunde,

 

Am 5.4.2013 erschien in der SHZ ein Artikel, in dem von einem Wilderer berichtet wurde, der einen Hasen illegal geschossen haben soll. Das ist eine Art der „Nahrungsbeschaffung“, die auch ich verurteile!

Trotzdem hat mich dieser Artikel hellhörig werden lassen. Der Wilderer wurde durch den Einsatz einer Wildkamera ergriffen. Das mag für den Jäger ein hilfreicher Einsatz der Technik gewesen sein. Ich sehe aber darin auch die Gefahr einer Kontrolle der Waldbesucher, die illegal ist.

Nach Anfrage beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wurde mir mitgeteilt, dass die Installation von Wild- oder Tierkameras in der frei zugänglichen Wald- und Feldflur eine Videobeobachtung öffentlich zugänglicher Räume nach § 6b BDSG darstellt, die für private Jagdbetreiber nur zulässig ist, soweit keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen (hier: der Waldbesucher) überwiegen. Da die Tierkameras aber die Erstellung von Bewegungsprofilen betroffener Spaziergänger (innen) ermöglichen, überwiegen hier die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen. Daher sind Wildkameras in frei zugänglichen Bereichen der Natur (z.B. in Wäldern) nach Ansicht der ULD grundsätzlich unzulässig.

Der Einsatz verbotener Wildkameras nimmt in den letzten Jahren stark zu. Nach § 43 Abs. 1 BDSG kann bei unzulässigem Einsatz dieser Technik bis zu 50.000 € Bußgeld (und mehr) verhängt werden. In Zukunft wird man wohl in unseren Wäldern noch aufmerksamer sein müssen, um einer solchen Kontrolle durch Jäger zu entgehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Grade


 

Natur in Not

Kreis Dithmarschen

Dieter Grade

25712 Brickeln

www.natur-in-not-dithmarschen.de 

 

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