Newsletter vom 20.12.2013
Liebe Naturfreunde,
zuerst einmal muss ich mich für den langen Text dieser Mitteilung entschuldigen.
Ich halte ihn aber aufgrund der zunehmenden Kontrolle der Bürger für wichtig.
Manchmal ist es doch sinnvoll, ein wenig hartnäckig zu sein und sich und damit
auch unsere Mitbürger vor unzulässiger Kontrolle zu schützen. Am 28.10.2013 bin
ich in einem öffentlich zugänglichen Wald bei Hindorf im Kreis Dithmarschen
(Schleswig-Holstein) vermutlich von einer sog. Wildkamera fotografiert worden.
Am 25.11.2013 habe ich bereits über diesen Fall berichtet.
Nachdem ich die Datenschutzzentrale Schleswig-Holstein (ULD) über die Existenz
dieser Kamera informiert und man daraufhin offensichtlich den Eigentümer
angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert hatte, erhielt ich
von einem Rechtsanwalt aus Meldorf/St. Michaelisdonn eine
Unterlassungsaufforderung. Sollte ich diesen Wald wieder betreten, wolle man
gerichtlich gegen mich vorgehen.
Offensichtlich hat der Anwalt seinem Mandanten, dem Eigentümer der Wildkamera,
voll vertraut. Beide waren nun der Ansicht, mir und damit auch anderen Bürgern
das Betreten dieses Waldes verbieten zu können.
Leider hat die Datenschutzzentrale dem Anwalt ebenfalls vertraut und den Einsatz
der Wildkamera für zulässig erklärt. Da offensichtlich eine illegale Überwachung
die Behörden und Rechtsvertreter kaum interessiert, habe ich das Landesamt für
Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) um Unterstützung gebeten.
Durch die Stürme der letzten Wochen/Monate verzögerte sich deren Stellungnahme
dazu bis heute (20.12.2013).
An diesem Tage habe ich vom LLUR die Mitteilung erhalten, dass es sich bei der
Grundfläche um einen Wald handelt und dieses sogar im Grundbuch eingetragen ist,
es somit also dem Eigentümer bekannt gewesen sein müsste. Hätte sein Anwalt
gründlich recherchiert, wäre vielen Leuten unnötige Arbeit erspart geblieben.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen Wald und damit öffentlich
zugänglichen Raum handelt, wurde der Eigentümer aufgefordert, ein inzwischen
aufgestelltes Schild, das das Betreten verbietet, bis März 2014 zu entfernen.
Sobald die Datenschutzzentrale diese neue Information erhält, wird auch sie
handeln müssen, denn die Kamera wurde verbotenerweise dort aufgestellt. Wird
eine Kamera unrechtmäßig verwendet, droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro (Artikel
in der Saarbrücker Zeitung). Sicherlich sind das nur Einzelfälle, wenn ich
aber bedenke, dass diese Kamera illegal aufgestellt und nach mehrfachen
Hinweisen vorübergehend entfernt, dann aber doch wieder aufgestellt wurde und
dieses auch noch durch einen Anwalt „gedeckt“ wird, dann sehe ich darin einen
Grund, dafür ein empfindliches Bußgeld zu verhängen.
Weitere Informationen mit regelmäßiger Aktualisierung des Falls finden Sie hier:
Natur in Not
Dithmarschen - Wildkameras
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Grade
Natur in Not
Kreis Dithmarschen
Dieter Grade
25712 Brickeln
www.natur-in-not-dithmarschen.de
Sollten Sie versehentlich in unsere E-Mail-Liste geraten sein, können Sie den
Newsletter hier
abbestellen.
Download
zurück
|