Natur in Not

im Kreis Dithmarschen

 

 

Newsletter vom 20.12.2013

 

Liebe Naturfreunde,

zuerst einmal muss ich mich für den langen Text dieser Mitteilung entschuldigen. Ich halte ihn aber aufgrund der zunehmenden Kontrolle der Bürger für wichtig.

Manchmal ist es doch sinnvoll, ein wenig hartnäckig zu sein und sich und damit auch unsere Mitbürger vor unzulässiger Kontrolle zu schützen. Am 28.10.2013 bin ich in einem öffentlich zugänglichen Wald bei Hindorf im Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein) vermutlich von einer sog. Wildkamera fotografiert worden. Am 25.11.2013 habe ich bereits über diesen Fall berichtet.

Nachdem ich die Datenschutzzentrale Schleswig-Holstein (ULD) über die Existenz dieser Kamera informiert und man daraufhin offensichtlich den Eigentümer angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert hatte, erhielt ich von einem Rechtsanwalt aus Meldorf/St. Michaelisdonn eine Unterlassungsaufforderung. Sollte ich diesen Wald wieder betreten, wolle man gerichtlich gegen mich vorgehen.

Offensichtlich hat der Anwalt seinem Mandanten, dem Eigentümer der Wildkamera, voll vertraut. Beide waren nun der Ansicht, mir und damit auch anderen Bürgern das Betreten dieses Waldes verbieten zu können.

Leider hat die Datenschutzzentrale dem Anwalt ebenfalls vertraut und den Einsatz der Wildkamera für zulässig erklärt. Da offensichtlich eine illegale Überwachung die Behörden und Rechtsvertreter kaum interessiert, habe ich das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) um Unterstützung gebeten. Durch die Stürme der letzten Wochen/Monate verzögerte sich deren Stellungnahme dazu bis heute (20.12.2013).

An diesem Tage habe ich vom LLUR die Mitteilung erhalten, dass es sich bei der Grundfläche um einen Wald handelt und dieses sogar im Grundbuch eingetragen ist, es somit also dem Eigentümer bekannt gewesen sein müsste. Hätte sein Anwalt gründlich recherchiert, wäre vielen Leuten unnötige Arbeit erspart geblieben.

Aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen Wald und damit öffentlich zugänglichen Raum handelt, wurde der Eigentümer aufgefordert, ein inzwischen aufgestelltes Schild, das das Betreten verbietet, bis März 2014 zu entfernen.

Sobald die Datenschutzzentrale diese neue Information erhält, wird auch sie handeln müssen, denn die Kamera wurde verbotenerweise dort aufgestellt. Wird eine Kamera unrechtmäßig verwendet, droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro (Artikel in der Saarbrücker Zeitung). Sicherlich sind das nur Einzelfälle, wenn ich aber bedenke, dass diese Kamera illegal aufgestellt und nach mehrfachen Hinweisen vorübergehend entfernt, dann aber doch wieder aufgestellt wurde und dieses auch noch durch einen Anwalt „gedeckt“ wird, dann sehe ich darin einen Grund, dafür ein empfindliches Bußgeld zu verhängen.

Weitere Informationen mit regelmäßiger Aktualisierung des Falls finden Sie hier: Natur in Not Dithmarschen - Wildkameras

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Grade


 

Natur in Not

Kreis Dithmarschen

Dieter Grade

25712 Brickeln

www.natur-in-not-dithmarschen.de 

 

 


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