Betretungsverbote

 

Das Betreten von Wäldern sowie der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen ist in Schleswig-Holstein jedem erlaubt.

 

Oft sehen das Eigentümer dieser Grundstücke anders, denn sie denken, in einem "Privatwald" das Betreten verbieten zu können. Deutlich wird in diesem Zusammenhang, dass durch solche Verbote in mehreren Fällen das Entdecken illegaler Aktionen verhindert werden soll, z.B. die Verwendung verbotener Fallen.

 

Dass den Jägern die Rechtslage nicht bekannt ist, ist schon daran zu erkennen, dass mir mehrfach in Schreiben mit gesammelten Unterschriften das Betreten der "Grundstücke" der Jäger untersagt wurde.

 

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Schreiben der Jagdgenossen der Gemeinde Frestedt vom 26.3.2008 (Schreiben)

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Schreiben der Landeigentümer Brickeln, Frestedt, Quickborn, Großenrade und Süderhastedt vom 3.3.2008 (Schreiben)

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Schreiben der Landeigentümer Großenrade vom 22.7.2008 (Schreiben)

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Schreiben der Landeigentümer Eggstedt vom 3.2.2009 (Schreiben)

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Schreiben der Jäger aus Hindorf vom 26.4.2010 (Schreiben)

 

Der Kontakt der "Jagdgenossen" bzw. Landbesitzer untereinander ist offensichtlich, da sich die Brickelner Landbesitzer zu den Formulierungen zwar noch selber Gedanken gemacht haben, die Großenrader und Eggstedter aber den vorformulierten Text aus Brickeln ungeprüft übernommen haben.

 

Zwei Jäger aus Frestedt meinten dann auch noch, Ihr Revier mit Gewalt verteidigen zu dürfen. Im Januar 2009 haben sie mich gewaltsam aus einem Wald vertrieben und mir meine Kamera entwendet. In einer Gerichtsverhandlung wurden Sie Ende 2009 dazu verpflichtet, mir ein Schmerzensgeld zu zahlen.

 

 

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