E-Mail vom
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) vom
8.7.2008
Sehr geehrter Herr Grade,
in einem persönlichen Gespräch hat mir Herr Dr. Eilers, Kreis
Dithmarschen, mitgeteilt, dass die Untere Naturschutzbehörde (UNB) derzeit
prüfe, ob hinsichtlich des Schlüsselblumen Standortes akuter
Handlungsbedarf bestehe. Im übrigen sei weder Herrn Dr. Eilers selbst noch
seinen Mitarbeitern der Verursacher bzw. die Verursacherin der unerlaubten
Gartenabfallablagerung bekannt.
Dem Vorgang habe ich entnommen, dass Sie einen Waldbesitzer indirekt oder
direkt für den Verursacher halten. Ein entsprechendes Verfahren ist
allerdings seit längerem abgeschlossen worden. Die entsprechenden Abfälle
wurden vom Verursacher entfernt. Wie Sie meinem Schreiben vom 26.3.2008
entnehmen können, ist bei Abfallablagerungen in Wälder die Zustandshaftung
des Grundeigentümers wegen der allgemeinen Zugänglichkeit von Wäldern
eingeschränkt.
Die Vermüllung der Landschaft ist auch deswegen so ärgerlich, weil sich
einige Abfallbesitzer ihrer Abfälle zu Lasten der Allgemeinheit
verbotswidrig entledigen. Wenn Sie hier Beobachtungen gemacht haben,
sollten Sie sich nicht scheuen, die- oder denjenigen direkt bei der
Polizei anzuzeigen. Die Verwendung von Photos ist nur hilfreich, wenn
Datum und/ oder Uhrzeit in die Aufnahme eingeblendet sind, um
Verwechslungen mit älterem Aufnahmen aus bereits abgeschlossenen Vorgängen
zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
NN
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR)
des Landes Schleswig-Holstein
Referat für Rechtsangelegenheiten des Immissionsschutzes, Gentechnologie,
Chemikaliensicherheit sowie der Abfallwirtschaft, des Bodenschutzes und
Altlasten
Mercatorstr. 3
24106 Kiel
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