Natur in Not

im Kreis Dithmarschen

 

Gartenabfälle

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2007 stieß ich bei Internet-Recherchen auf ein Infoblatt des Kreises Steinburg. Daraus möchte ich einige wichtige Passagen herausgreifen:

 

Kompostierbares gehört nicht in den Wald!

 

Immer wieder ärgern sich umweltbewusste Spaziergänger und Förster über Gartenabfälle, die mehr oder weniger wahllos in die Landschaft gekippt werden. Rasenschnitt, Blätter, riesige Haufen mit Grünschnitt, alles, was der Garten so hergibt, wird häufig am Rande der Wohngebiete entdeckt. Oft handelt es sich um Dutzende Kubikmeter, die allem Anschein nach über einen längeren Zeitraum dort von unbelehrbaren Umweltfrevlern entsorgt wurden.

 

„Gras- und Strauchschnitt haben im Wald und an Feldrainen absolut nichts zu suchen“, betont Klaus Siebert, 1. Stellvertreter des Landrats. “Manch einer handelt ja vielleicht in guter Absicht, weil er glaubt, der Natur das zurückzugeben, was von ihr kommt. Wald- und Feldweg sowie Parkanlagen sollten aber absolut tabu sein. Pflanzenkrankheiten, Gär- und Zersetzungsprozesse, die zur Überdüngung führen, stören das empfindliche ökologische Gleichgewicht des Waldes.“

 

Eine derartige Abfallentsorgung in freier Natur und auf öffentlichen Grundstücken ist zudem kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand der illegalen Abfallbeseitigung, die mit einem spürbaren Bußgeld geahndet werden kann.

 

Wer nicht sämtliche Grünabfälle im eigenen Hausgarten kompostieren oder als Mulchmaterial verwerten kann, sollte Buschwerk, Rasenschnitt, Laub, Stubben, Wildkräuter und Staudenreste zu den Wertstoffhöfen in Itzehoe, Kellinghusen, Hohenlockstedt, Ecklak oder Glückstadt bringen ...

 


 

Dazu einige Impressionen aus Dithmarschen:

 

In einem Wald zwischen Großenrade und Süderhastedt wird ein Bestand der Stängellosen Primel durch Gartenabfälle zerstört.

 

Die Kreisverwaltung (Fachdienst Wasser, Boden und Abfall) sieht die Entsorgung von Gartenabfällen als unbedenklich an (Schreiben vom Kreis Dithmarschen).

 

Nachdem ich mich an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) gewendet habe, in der Hoffnung, dort mehr Verständnis für die Gefahren für bedrohte Pflanzen zu finden, erhielt ich von dort ein Schreiben, das in meinen Augen auch sehr unbefriedigend ist: Schreiben vom MLUR.

 

Laut Aussage des MLUR vom 26.3.2008 ist nach Darstellung des Kreises Dithmarschen in keinem Fall ein sofortiges Einschreiten wegen des Umfangs oder der Art der verbotswidrig abgelagerten Abfälle erforderlich gewesen.

 

Daneben ist vom MLUR die Abwägung zwischen effizientem Mitteleinsatz und den wald- und naturschutzrechtlichen Folgen infolge der Vermüllung öffentlich zugänglicher Flächen nicht zu beanstanden.

 

Der Kreis kann also aus Kostengründen die Verfolgung strafbarer Abfallentsorgung einstellen.

 

Da sich immer mehr "herumspricht", dass die Behörden gegen illegale Abfallentsorgungen nur in seltenen Ausnahmefällen etwas unternehmen, besteht die Gefahr der Ausweitung dieser Bedrohung der Natur.

Im Mai 2009 beobachtete ich den ehemaligen Bürgermeister eines Dorfes unseres Amtes. Er fuhr mit einem Traktor und einem Anhänger, der hoch mit Gartenabfällen beladen war, in Richtung eines sehr versteckten Waldes. Ich sprach ihn darauf an, worauf er mir verunsichert sagte, er wolle noch Abfälle "aus dem Wald holen".

 

Ich gehe davon aus, dass die Abfälle, die sich auf dem Anhänger befanden, dort abgeladen werden sollten.

 

In dem Wald waren an vielen Stellen Gartenabfälle abgeladen worden, anscheinend also eine schon längere Zeit genutzte Entsorgungsstelle für Pflanzenabfälle.

 

Ob meine Mitteilung an das Amt etwas bewirkt hat, ist mir zurzeit unbekannt, habe aber heute um eine Mitteilung des Amtes gebeten.

 

 

Fundorte

 

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