Natur in Not

im Kreis Dithmarschen

 

Überreste

 

 

§ 26 Abs. 2 LJagdG:

 

… Darüber hinaus sind nicht mehr benötigte oder unbrauchbare jagdliche Einrichtungen unverzüglich von den jeweiligen Jagdausübungsberechtigten zu entfernen.

 

§ 37 LJagdG - Ordnungswidrigkeiten

 

(1) Ordnungswidrig handelt, wer … entgegen § 26 Abs. 2 jagdliche Einrichtungen nicht beseitigt

 

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Daneben kann die Einziehung des Jagdscheines für bestimmte Zeit angeordnet beziehungsweise der Jagdschein versagt werden.

 


 

Auf dieser Seite einige Beispiele solcher Ordnungswidrigkeiten:

 

Wenn Sie mit der Maus auf die Bilder zeigen,
erfahren Sie mehr über die Lage.

 

 

Die Kreisjägerschaft Dithmarschen Süd sieht es als ihre Aufgabe, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft zu sichern (http://www.kjs-dithmarschen-sued.de - Wir über uns).

 

 

Offensichtlich haben einige der Mitglieder der Kreisjägerschaft davon eine individuelle Vorstellung.

 

 

Solche Müllhalden zeigen an vielen Stellen die Rücksichtslosigkeit vieler Jäger.

 

 

Nicht nur "menschliche" Besucher dieser Wälder sind durch verrostete Nägel gefährdet. Auch die hier lebenden Tiere laufen Gefahr, sich daran schwer zu verletzen.

 

 

Und wenn der Hochstand dann baufällig geworden ist, dann löst sich das Problem oft von selber.

 

 

Die Kunst ist jetzt, die Mitbürger davon zu überzeugen, dass so etwas kein Müll ist ... Vielleicht eine jagdliche Einrichtung ...? Oder ist es eine Art Wohnwagen?

 

 

Zumindest lässt die Gemütlichkeit zu wünschen übrig.

 

 

Hier ist ein ausgedienter Hochstand zur Entsorgung vorbereitet. Ich vermute jedoch, dass dieser Müllberg gar nicht entfernt wird.

 

 

Neben diesem Hochstand, der an sich schon eine Gefahr für Mensch und Tier darstellt, sind in diesem Wald große Mengen von Maschendrahtzäunen, die zum größten Teil zerfallen sind und ebenfalls eine große Verletzungsgefahr darstellen.

 

 

Zu diesem Wald (oben) und 2 weiteren wurde mir am 20. September 2012 der Zutritt schriftlich untersagt (in einem sehr aggressiven Ton). Das war für mich ein Grund, einmal zu prüfen, warum der Eigentümer dort keinen Einblick gewähren will. Wieder habe ich einen morschen Hochsitz entdeckt, der für die Waldbesucher und Tiere eine große Verletzungsgefahr darstellt.

 

 

Und auch in diesem Wald wurde eine Jagdeinrichtung dem Verfall überlassen. Rostige Nägel, die aus Brettern mit den Spitzen nach oben herausschauen, stellen auch hier eine Gefahr für Mensch und Tier dar.

 

In diesem Falle habe ich eine Strafanzeige erhalten, weil ich den Wald betreten habe. Begründung: "Hausfriedensbruch - verbotenes Betreten eines umzäunten Waldes."

 

Der Wald ist nicht umzäunt, das wäre auch verboten! Es handelt sich ganz klar um die aggressive Vertuschung verschiedener Vergehen gegen das Jagdgesetz.

 

 

In der Nähe des Kattenstiegs bei Burg liegt sehr versteckt dieser ausgebrauchte Hochstand. Offensichtlich ist es wohl zu arbeitsaufwändig, ihn zu entfernen. Na, das Problem löst sich sicherlich irgendwann von selber, in 10 ... 50 ... 100 Jahren (oder mehr). Damit hat wieder einmal ein Jäger seinen Müll billig entsorgt - oder genauer: Auf Kosten des Steuerzahlers.

 

 

Am 5.7.2013 habe ich im Bereich eines Waldes bei Buchholz mit einem Fernglas beobachtet, dass 2 Kinder auf einem ehemaligen Anhänger „herumturnten“. Als das eine Kind sich an der Seitenwand abstützen wollte, gab diese nach (weil sie morsch ist), der Junge verlor fast das Gleichgewicht und wäre beinahe von dem Anhänger heruntergestürzt.

 

Der Anhänger dient offensichtlich als Jagdkanzel. Ich habe mir den Anhänger dann von Nahem angesehen. Die Kinder hatten sich bereits entfernt. Der Anhänger wirkte auf mich sehr gefährlich. Einzelne Bretter, die ehemals als Boden dienten, waren allesamt morsch, viele fehlten schon und das Betreten ist mittlerweile lebensgefährlich.

 

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