Wildfütterungen
Landesjagdgesetz (LJagdG)
des Landes Schleswig-Holstein
§ 18
Fütterung des Wildes
(zu §§ 19 Abs. 1 Nr. 10; 23, 28 Abs.
5 Bundesjagdgesetz)
(1) In
der freien Wildbahn ist die Fütterung von Schalenwild sowie von Wild in
und an Gewässern nicht zulässig.
§ 37
Ordnungswidrigkeiten
(zu § 42 Bundesjagdgesetz)
(1)
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
:
:
9. entgegen §
18 Wild füttert;
:
:
(3) Die
Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Daneben kann die Einziehung des Jagdscheines für bestimmte Zeit angeordnet
beziehungsweise der Jagdschein versagt werden.
Die Jagdbehörde
kann bei witterungs- oder katastrophenbedingtem Nahrungsmangel, insbesondere bei
lang andauernden vereisten oder hohen Schneelagen oder Frostperioden oder nach
ausgedehnten Waldbränden (Notzeiten) Ausnahmen zulassen.

Artikel aus der
Dithmarscher Landeszeitung im Winter 2012
In diesem
Zeitungsartikel wurde mitgeteilt, dass das Füttern von Wild von der
Jagdbehörde vorübergehend erlaubt wurde. Der Grund lag in der zu
der Zeit anhaltenden Schneedecke.
Die gesetzliche
Regelung ist einigen Jägern offensichtlich nicht bekannt, denn immer
wieder finde ich Plätze, auf denen Rüben, Möhren oder Heu ausgelegt werden,
und zwar auch außerhalb dieser "Notzeiten". Das ist nach
§ 18 LJagdG
nicht zulässig.
Der NABU
Baden-Württemberg hat schon 2007 die Landesregierung
aufgefordert, die Bestimmungen zu Wildfütterungen im Landesjagdgesetz zu
verschärfen. "Die Fütterung von Rehen und Wildschweinen muss verboten und die
Kirrung (Anlocken von Jagdbeute) dringend strenger geregelt werden", forderte
der NABU-Landesvorsitzende.
Milde Winter
und die Winterfütterung, z.T. mit Kraftfutter, lassen die Wildbestände immer
mehr anwachsen. So wird die natürliche Auslese der schwachen Tiere im Winter
unterbunden.
Im Jagd und
Artenschutzbericht 2012 des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein wird folgende Aussage gemacht:
„Die Schalenwildbestände befinden sich weiterhin auf einem nie da gewesenen,
hohen Niveau.“
Die
Wildforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg hat bereits im Jahr 2000
nachgewiesen, dass "in den meisten Jagdrevieren eine Winterfütterung von Rehen
weder biologisch notwendig noch sinnvoll ist.“
Weitere
Informationen:
NABU
Baden Württemberg
Auf
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