Jagdverbote
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) hat das deutsche Jagdrecht eingeschränkt. Grundstückseigentümer
dürften nicht verpflichtet werden, die Jagd auf ihrem Land zu dulden,
befanden die Richter am 26. Juni 2012.
An dieser Stelle
möchte ich mich für die unermüdliche Unterstützung der Betreiber der
Internetpräsentation "www.zwangsbejagung-ade.de" bedanken,
die sehr viele Informationen, aber auch Musterbriefe zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen
Interessant
in diesem Zusammenhang ist die Möglichkeit, zukünftig in Naturschutz- oder
Betreuungsgebieten, aber ebenso auf privatem Gelände, die Jagd einzuschränken, d. h. diese nach den Vorgaben der Eigentümer oder Pächter
zu regeln.
Hiervon sollte
"reichlich Gebrauch gemacht" werden.
Meine Wiese
Breitblättriges
Knabenkraut (Dactylorhiza majalis)
Die Geschichte
des Antrags auf Befriedung meiner Wiese:
(etwas
ausführlicher auf dieser Seite):
1. Am
9.8.2012 habe ich bei der Unteren Jagdbehörde
(UJB) des Kreises Dithmarschen den
Antrag auf jagdrechtlich Befriedung meiner Wiese in Großenradermoor gestellt
(Antrag.pdf).
2. Ich
erhielt ein Schreiben der UJB, in dem ich aufgefordert wurde, Angaben zur Größe,
Beschaffenheit und Nutzung der Wiese zu machen. Weiterhin sollte ich einen
Flurkartenauszug und einen Grundbuchauszug einreichen.
3. Da
mir nicht klar war, warum die Nutzung und Beschaffenheit eine Rolle spielen
soll, habe ich um eine Erklärung gebeten.
4.
Daraufhin erhielt ich ein Schreiben, das nun noch weitere Forderungen
beinhaltete: Nun sollte ich auch noch nachweisen, wie ich verhindern
werde, dass Tiere bzw. Menschen mein Grundstück betreten könne.
--> Zusatz Auszug aus Schreiben Nr. 16, Seite 2
5.
Die unter Punkt 3 genannte Anfrage
wurde nicht beantwortet, dafür wurde ich aber leicht aggressiv
zurechtgewiesen (Auf Ihre Mitwirkungspflichten gemäß § 84 Abs. 2 des
Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein (LVwG) weise ich hin.)
6.
Ich habe daraufhin die offensichtlich sehr wichtigen Angaben zur
Beschaffenheit und zur Nutzung gemacht.
7. In
einer E-Mail wurde ich dann von der UJB gebeten, an einem Ortstermin
teilzunehmen, an dem sich ein ein Vertreter der UJB, der Kreisjägermeister,
der Bürgermeister und der Jagdpächter teilnehmen werden. Offensichtlich
haben die ein Mitsprachrecht ... Ich habe auf eine Teilnahme verzichtet, da
mir der Ablauf dieses Gespräches eigentlich schon klar war.
8. Am
6.12.2012 (4 Monate nach Antragstellung) wurde der Antrag abgelehnt. Begründung:
Die Wiese ist nicht gegen das Einwechseln von Wild geschützt (es fehlt eine
Einzäunung) und die Eingänge sind nicht gegen den Zutritt von Menschen
abgeschlossen. Da noch das alte Jagdgesetz gilt, bezieht sich die UJB auf dessen
Auslegung.
9. Da ein
neues Jagdgesetz entworfen, aber noch nicht gültig ist, und einige
Gerichtverfahren diesbezüglich anhängig, aber noch nicht entschieden sind, habe
ich um Ruhen des Antrages gebeten.
10.
Am
11.12.2013 (1 Jahr später ...) erhielt ich ein
Schreiben der UJB, in dem weitere Forderungen an mich gestellt wurden: Nun
sollte ich auch noch meine ethischen Motive für diesen Antrag darlegen.
Weiterhin sollte ich jetzt diesen Antrag für alle meine Grundstücke stellen
(auch für das Hausgrundstück, auf dem sowieso keine Jagd stattfinden kann).
Erneut wurden Grundbuchauszug und Flurkarte gefordert - obwohl diese schon
eingereicht worden waren. Vorsorglich wurde darauf hingewiesen, dass der Antrag
gebührenpflichtig sei.
11. Da ich
befürchtete, bei meinen weiteren Schreiben Fehler zu machen, habe ich den
Fall an den Rechtsanwalt Storr übergeben.
12. In einem
weiteren Schreiben wurden dann - wie üblich - weitere Forderungen gestellt:
jetzt war auch mein Beruf wichtig, ich sollte mitteilen, ob ich einen Jagd-
oder Angelschein hätte. Und ... wieder einmal wollte die UJB Angaben zur
Nutzung und Beschaffenheit der Wiese haben. Auch diese Angaben wurden schon
der UJB schon mitgeteilt. Die UJB teilte mir dann noch mit, dass ich Kosten
sparen könne, wenn ich ihnen die Eigentümer der benachbarten Grundstücke
nennen könne.
Wenn man einmal
genauer über diesen Vorgang nachdenkt, könnte man leicht den Verdacht haben,
dass eine "gewisse" Schikane im Spiel ist. Immer neue Forderungen zu
stellen, wenn alle bisherigen geliefert worden sind, halte ich für eine üble
Hinhaltetechnik. Einige Forderungen sind in meinen Augen logisch begründet,
andere wiederum sind für mich nicht nachvollziehbar. Ich denke, dass die
Untere Jagdbehörde auf Fehler meinerseits hofft, die dann zu der endgültigen
Ablehnung des Antrages führen würden. Wer da an das Böse in der Behörde
denkt, ...
Zurzeit warte ich
auf weitere Schreiben und werde diese zu gegebener Zeit hier ergänzen.
Die
offensichtliche Reaktion auf diesen Antrag (es hat sich wohl
herumgesprochen) ist ein Drohbrief, den ich von einem Burger Jäger
(Bauunternehmer) erhalten habe. Darin verbietet er mir, seine Wälder zu
betreten. Andernfalls will er mich anzeigen. Ihm ist die Rechtslage
anscheinend nicht klar. Er wiederholte dieses Verbot sehr aggressiv in einer
E-Mail.
Der Grund für
dieses Aussperren fremder Personen liegt darin, dass mindestens auf einer
seiner Waldflächen gegen das Jagdgesetz verstoßen wird.
Am
5.10.2012 erstattete der Bauunternehmer Anzeige gegen mich wegen
Hausfriedensbruchs. In der Anzeige werden unwahre Angaben gemacht,
offensichtlich um die Anzeige überhaupt erfolgreich erstatten zu können. Bei
den Unwahrheiten handelt es sich um die Aussage, dass ich ein eingezäuntes
Waldstück betreten hätte. Bei dem Waldstück handelt es sich dagegen um
ein nicht eingezäuntes Waldstück. Somit ist das Betreten erlaubt. Nur mit
dieser Lüge war die Anzeige möglich. Im Übrigen wäre das Absperren auch gar
nicht statthaft.
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