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Jagdverbote

 

 

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das deutsche Jagdrecht eingeschränkt. Grundstückseigentümer dürften nicht verpflichtet werden, die Jagd auf ihrem Land zu dulden, befanden die Richter am 26. Juni 2012.

 

An dieser Stelle möchte ich mich für die unermüdliche Unterstützung der Betreiber der Internetpräsentation "www.zwangsbejagung-ade.de" bedanken, die sehr viele Informationen, aber auch Musterbriefe zur Verfügung stellen.

 

Weitere Informationen

 

Interessant in diesem Zusammenhang ist die Möglichkeit, zukünftig in Naturschutz- oder Betreuungsgebieten, aber ebenso auf privatem Gelände, die Jagd einzuschränken, d. h. diese nach den Vorgaben der Eigentümer oder Pächter zu regeln.

 

Hiervon sollte "reichlich Gebrauch gemacht" werden.

 

Meine Wiese

 

Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza majalis)

 

Die Geschichte des Antrags auf Befriedung meiner Wiese:

(etwas ausführlicher auf dieser Seite):

 

1.   Am 9.8.2012 habe ich bei der Unteren Jagdbehörde (UJB) des Kreises Dithmarschen den Antrag auf jagdrechtlich Befriedung meiner Wiese in Großenradermoor gestellt (Antrag.pdf).

 

2.   Ich erhielt ein Schreiben der UJB, in dem ich aufgefordert wurde, Angaben zur Größe, Beschaffenheit und Nutzung der Wiese zu machen. Weiterhin sollte ich einen Flurkartenauszug und einen Grundbuchauszug einreichen.

 

3.   Da mir nicht klar war, warum die Nutzung und Beschaffenheit eine Rolle spielen soll, habe ich um eine Erklärung gebeten.

 

4.   Daraufhin erhielt ich ein Schreiben, das nun noch weitere Forderungen beinhaltete: Nun  sollte ich auch noch nachweisen, wie ich verhindern werde, dass Tiere bzw. Menschen mein Grundstück betreten könne.
--> Zusatz Auszug aus Schreiben Nr. 16, Seite 2

 

5.   Die unter Punkt 3 genannte Anfrage wurde nicht beantwortet, dafür wurde ich aber leicht aggressiv zurechtgewiesen (Auf Ihre Mitwirkungspflichten gemäß § 84 Abs. 2 des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein (LVwG) weise ich hin.)  

 

6.   Ich habe daraufhin die offensichtlich sehr wichtigen Angaben zur Beschaffenheit und zur Nutzung gemacht.

 

7.   In einer E-Mail wurde ich dann von der UJB gebeten, an einem Ortstermin teilzunehmen, an dem sich ein ein Vertreter der UJB, der Kreisjägermeister, der Bürgermeister und der Jagdpächter teilnehmen werden. Offensichtlich haben die ein Mitsprachrecht ... Ich habe auf eine Teilnahme verzichtet, da mir der Ablauf dieses Gespräches eigentlich schon klar war.

 

8.   Am 6.12.2012 (4 Monate nach Antragstellung) wurde der Antrag abgelehnt. Begründung: Die Wiese ist nicht gegen das Einwechseln von Wild geschützt (es fehlt eine Einzäunung) und die Eingänge sind nicht gegen den Zutritt von Menschen abgeschlossen. Da noch das alte Jagdgesetz gilt, bezieht sich die UJB auf dessen Auslegung.

 

9.   Da ein neues Jagdgesetz entworfen, aber noch nicht gültig ist, und einige Gerichtverfahren diesbezüglich anhängig, aber noch nicht entschieden sind, habe ich um Ruhen des Antrages gebeten.

 

10. Am 11.12.2013 (1 Jahr später ...) erhielt ich ein Schreiben der UJB, in dem weitere Forderungen an mich gestellt wurden: Nun sollte ich auch noch meine ethischen Motive für diesen Antrag darlegen. Weiterhin sollte ich jetzt diesen Antrag für alle meine Grundstücke stellen (auch für das Hausgrundstück, auf dem sowieso keine Jagd stattfinden kann).
Erneut wurden Grundbuchauszug und Flurkarte gefordert - obwohl diese schon eingereicht worden waren. Vorsorglich wurde darauf hingewiesen, dass der Antrag gebührenpflichtig sei.
 

11. Da ich befürchtete, bei meinen weiteren Schreiben Fehler zu machen, habe ich den Fall an den Rechtsanwalt Storr übergeben.

 

12. In einem weiteren Schreiben wurden dann - wie üblich - weitere Forderungen gestellt: jetzt war auch mein Beruf wichtig, ich sollte mitteilen, ob ich einen Jagd- oder Angelschein hätte. Und ... wieder einmal wollte die UJB Angaben zur Nutzung und Beschaffenheit der Wiese haben. Auch diese Angaben wurden schon der UJB schon mitgeteilt. Die UJB teilte mir dann noch mit, dass ich Kosten sparen könne, wenn ich ihnen die Eigentümer der benachbarten Grundstücke nennen könne.

 

Wenn man einmal genauer über diesen Vorgang nachdenkt, könnte man leicht den Verdacht haben, dass eine "gewisse" Schikane im Spiel ist. Immer neue Forderungen zu stellen, wenn alle bisherigen geliefert worden sind, halte ich für eine üble Hinhaltetechnik. Einige Forderungen sind in meinen Augen logisch begründet, andere wiederum sind für mich nicht nachvollziehbar. Ich denke, dass die Untere Jagdbehörde auf Fehler meinerseits hofft, die dann zu der endgültigen Ablehnung des Antrages führen würden. Wer da an das Böse in der Behörde denkt, ...

 

 

Zurzeit warte ich auf weitere Schreiben und werde diese zu gegebener Zeit hier ergänzen.

 


Die offensichtliche Reaktion auf diesen Antrag (es hat sich wohl herumgesprochen) ist ein Drohbrief, den ich von einem Burger Jäger (Bauunternehmer) erhalten habe. Darin verbietet er mir, seine Wälder zu betreten. Andernfalls will er mich anzeigen. Ihm ist die Rechtslage anscheinend nicht klar. Er wiederholte dieses Verbot sehr aggressiv in einer E-Mail.

 

Der Grund für dieses Aussperren fremder Personen liegt darin, dass mindestens auf einer seiner Waldflächen gegen das Jagdgesetz verstoßen wird.

 

Am 5.10.2012 erstattete der Bauunternehmer Anzeige gegen mich wegen Hausfriedensbruchs. In der Anzeige werden unwahre Angaben gemacht, offensichtlich um die Anzeige überhaupt erfolgreich erstatten zu können. Bei den Unwahrheiten handelt es sich um die Aussage, dass ich ein eingezäuntes Waldstück betreten hätte. Bei dem Waldstück handelt es sich dagegen um ein nicht eingezäuntes Waldstück. Somit ist das Betreten erlaubt. Nur mit dieser Lüge war die Anzeige möglich. Im Übrigen wäre das Absperren auch gar nicht statthaft.

 

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