Wildkamera

Fund bei Frestedt

 

Die zweite Wildkamera entdeckte ich am 28.1.2014 bei Frestedt. Ich war sehr erschrocken, als ich plötzlich in den Aufnahmereich der Kamera geriet. Kein Schild hatte davor gewarnt, dass man hier "unter Beobachtung" steht. Die Kamera war auf ein totes Reh gerichtet, das hier offensichtlich beobachtet wurde. Mein erster Gedanke war der Verdacht, dass das Reh Greifvögel anlocken sollte (war es vergiftet??).

 

Auch diesen Fall habe ich der Datenschutzzentrale mitgeteilt und Anzeige erstattet. Die Kamera war am 3.2.2014 entfernt worden, das Reh lag weiterhin auf der Fläche vor dem Hochstand.

 

Am 17.2.2014 war "das Reh" zwar entfernt worden, es lagen aber weiterhin die abgetrennten Beine an dem Fundort. Daneben waren hier jetzt auch noch Reste von zwei Enten zu finden. Waren diese Tiere womöglich vergiftet? Sollten vielleicht Greifvögel angelockt und getötet werden? Welche Aufgabe hat die Kontrolle der toten Tiere? Viele Fragen bleiben hier bislang ungeklärt.

 

 

Hier nun einige Bilder aus dem Bereich Frestedt:

Hochstand mit Wildkamera (roter Kreis)

 

Wildkamera

 

Diese tote Reh wurde offensichtlich "beobachtet"

 

Am 18.3.2014 habe ich den "Ort der Beobachtung" wieder kontrolliert. Inzwischen waren weitere tote Tiere ausgelegt und 2 verschiedene Schilder aufgestellt worden:

 

 

Offensichtlich soll hier demnächst wieder eine Videoüberwachung stattfinden. Die Kamera war noch nicht wieder installiert, aber davon ist in den nächsten Tagen / Wochen auszugehen.

 

 

Dem Jäger ist entweder nicht klar, dass er wieder einmal mehrfach gegen das Gesetz verstößt, bzw. interessiert es ihn nicht (was wohl doch eher anzunehmen ist):

 

§ 18

Fütterung des Wildes

(zu §§ 19 Abs. 1 Nr. 10; 23, 28 Abs. 5 Bundesjagdgesetz)

:

:

(2) Das gelegentliche Anlocken mit geringen Futtermengen zum Zweck der Bejagung (Kirrung) von Schwarzwild gilt nicht als Fütterung. Dabei muß das Futter so dargeboten werden, daß es anderem Schalenwild nicht zugänglich ist.

 

Bei den geringen Futtermengen handelt es sich um mindestens 6 Tiere! Und es ist dem Schalenwild wohl zugänglich, da es ohne Schutz auf einer offenen Fläche ausgelegt wurde (und wird). Daneben wird weiterhin illegal eine Videoüberwachung durchgeführt (Strafen bis zu 50.000 Euro).

 

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz hat den Besitzer zu einer Stellungnahme aufgefordert. Zu den Antworten möchte ich einige Punkte herausgreifen.

 

1.  Die Beamten der Polizei haben sich den Platz angeschaut und keine Bedenken gehabt. Da die Kamera sich auf Gemeindegrund befindet und Herr G. von allen Landbesitzern ein Betretungsverbot erhalten hat, ist er nicht berechtigt, das Land zu betreten.

 

2.  Das Grundstück ist kein Wald. Die einzige Zuwegung ist mit einem weißen Plastikband abgesperrt.

 

3.  Die Kamera hat keine öffentlichen Wege und Plätze im Visier.

 

16.  Es gibt an der Stelle keine Passanten, nur Wild, außer man ist so neugierig wie Herr Grade.

 

In einem Infoblatt schreibt das ULD: „Der Einsatz von Wildkameras in öffentlich zugänglichen Räumen ist damit grundsätzlich unzulässig.“

 

Auf diesem Grundstück wird also mehrfach gegen Gesetze verstoßen. Offensichtlich sind aber die Behörden sowie das ULD so überfordert, dass zumindest bis heute nicht gegen den Täter vorgegangen wird. Die (potentiellen) Opfer werden im Regen stehen gelassen. Die illegale Fütterung sowie die ebenfalls illegale Kontrolle darüber werden zurzeit noch geduldet.

 

 

 

 

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