Schotterflächen

 

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Seit einigen Monaten liest man in der Zeitung immer wieder Artikel, die zumindest ein klein wenig Hoffnung machen. Eine zunehmende Zahl von Gemeinden erkennt offensichtlich den Wert der Natur, der auch für den Menschen von großer Bedeutung ist. Das Thema Insektensterben, das seit einiger Zeit in den Fokus der Wissenschaft , aber auch der Medien geraten ist, weist einen direkten Zusammenhang mit der Verdrängung der Blühpflanzen auf.

 

Diejenigen Gemeinden, die seit einigen Monaten bzw. Jahren bemüht sind, Blumenwiesen anzulegen, haben das Problem erkannt und setzen sich durch Veränderung der in vielen Orten vorhandenen Freiflächen in blühende Parzellen für den Erhalt der Natur, der Blühpflanzen und damit auch der Insekten ein.

 

Die Dezimierung der Insektenzahl steht in direktem Zusammenhang mit der Abnahme der Blütenpflanzen. Es gibt viele Gründe für dieses langsame Aussterben der Pflanzen, an dieser Stelle möchte ich mich auf das Bemühen einzelner Gemeinden oder auch Privatpersonen,die letzten Blütenreservate zu retten, beschränken.

  

Manche Gemeinden scheinen diesen Trend nicht erkannt zu haben oder ignorieren ihn einfach. Als Beispiel möchte ich einmal die Gemeinde Burg/Dithmarschen herausgreifen und mein (bislang erfolgloses) Bemühen etwas genauer darstellen.

 

Im September 2018 nahm ich erstmals Kontakt zur Gemeinde Burg auf, da ich feststellte, dass in Burg immer mehr Grünflächen in Schotterflächen umgewandelt wurden. Ich habe der Gemeinde vorgeschlagen, mit der Stiftung Naturschutz, die in Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle bei der Wiederansiedlung heimischer Pflanzen übernommen haben, Kontakt aufzunehmen. Der damalige Bürgermeister, Walter Arriens (†), hat das Thema daraufhin auf die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretersitzung gesetzt.

 

Dort wurde folgendes beschlossen:

Der Antrag des Bürgers Dieter Grade wird zur Kenntnis genommen. Eine Umgestaltung der Flächen soll nicht vorgenommen werden. Dieter Grade soll durch die Verwaltung ein Antwortschreiben erhalten, das man sich dem Thema Naturschutz bewusst ist und sehr ernst nimmt. Die Umsetzung liegt allein bei der Gemeinde Burg (Dithm.).

In den darauffolgenden Monaten wurden immer mehr Schotterflächen angelegt, allerdings auch Narzissenbeete. Ich habe mehrfach versucht, Denkanstöße zu geben. Zum Beispiel halte ich Narzissenbeete für nicht sehr zielführend. Narzissen sind nach 2 - 3 Wochen verblüht. Zurück bleibt eine reine Grasfläche sowie die vergilbenden Blätter der Blumen, so dass die Insekten für den Rest des Jahres in solchen Grünflächen keine Nahrung finden.

Die heutige Bürgermeisterin Daniela Niebuhr hat da offensichtlich eine eigene Auffassung des Naturschutzgedankens. Sie begründet die Vorgehensweise der Gemeinde damit, dass mit der Schaffung solcher Schotterflächen die Insekten geschützt werden!! Das mag für die meisten unter Ihnen ein Widerspruch zu den allgemeinen Ansichten sein. Frau Niebuhr hat da aber eine Begründung, die sehr (!!) abenteuerlich klingt.

Sie ist der Auffassung, dass die Schotterflächen dazu führen, dass sich an den Straßenrändern weniger Insekten aufhalten und somit die Gefahr, dass sie durch Fahrzeige erfasst und getötet werden, radikal vermindert wird.

Sehr geerte Frau Niebuhr,

ich werde einmal den Naturschutzverbänden und Behörden vorschlagen, dass Ihre Theorie landesweit in den Insektenschutz einfließen sollte. Das heißt z.B., dass an allen Straßenrändern die Grünstreifen durch Schotter ersetzt werden sollten.

In der Hoffnung, dass Sie Ihre
naturfeindliche bzw. naturzerstörerischen Auffassung bald selber erkennen, grüßt Sie

Dieter Grade

Man muss schon sehr naiv sein, einer derartigen Aussage zu glauben. Ich vermute, dass Frau Niebuhr ihre Begründung für die vemehrte Anlage von Schotterflächen selber nicht glaubt, denn als ich Frau Niebuhr fragte, ob ich ihre Formulierungen für einen Leserbrief verwenden dürfe, verweigerte sie mir diese Erlaubnis.

In Gärten sind solche Schotterflächen bereits verboten:

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Vom 22. Januar 2009

§ 8

Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kleinkinderspielplätze

(1) Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind

     1.  wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
    
2.  zu begrünen oder zu bepflanzen,

 soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit Satzungen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen.

 (2) Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als zehn Wohnungen ist auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück ein ausreichend großer Spielplatz für noch nicht schulpflichtige Kinder (Kleinkinder) anzulegen, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss. Dies gilt nicht, wenn in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein sonstiger für die Kinder nutzbarer Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden oder ein solcher Spielplatz wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist. Bei bestehenden Gebäuden nach Satz 1 kann die Anlage von Spielplätzen für Kleinkinder verlangt werden, sofern auf dem Baugrundstück die benötigten Flächen in geeigneter Lage und Größe vorhanden sind. Die Gemeinde kann durch Satzung für genau abgegrenzte Teile des Gemeindegebietes bestimmen, dass für bestehende Gebäude nach Satz 1 Spielplätze für Kleinkinder anzulegen sind.

Da wäre es doch angebracht, als Gemeinde eine Vorbildfunktion zu erfüllen. Aber die Gemeinde Burg nimmt sich das Recht heraus, den eigenen Geschmack in solchen "Kunstwerke" umzusetzen.

Und es geht auch nicht nur um die Zerstörung natürlicher Ressourcen, sondern darum, wie nach einiger Zeit diese sterilen Beete erhalten werden. Wenn das erste Unkraut sprießt, ist es nicht damit getan, mit der Hacke einmal durchzureißen (bei Schotterflächen gar nicht möglich). Also ist abzusehen, dass in großem Umfang Herbizide eingesetzt werden udn damit die Belastung der Umwelt weiter vorangetrieben wird.

Ein Beispiel des Umdenkens: Baden Württemberg verbietet Schottergärten

... Verboten sind Schottergärten auch in Schleswig-Holstein seit 2009!

Wann fängt die Gemeinde Burg an,
sich den Umweltproblemen zu stellen?

Noch haben die persönlichen Bedürfnisse der Gemeindevertreter von Burg für sie eine höhere Priorität als ein durch Vernunft geprägter Umweltgedanke.

Ich werde diesen Fall auf diesen Seiten demnächst noch ausführlicher dokumentieren und hoffe, dass Burg bald auch mit einer umweltgerechten Haltung werben kann.

Am 31.7.2020 wurde im ZDF ein Bericht über diese Schottergärten gezeigt. Unter "Schottergärten" ist ein sehr ausführlicher Bericht zu diesem Thema zu finden. Nachdem ich mir diesen Film angesehen habe, kann ich nur hoffen, dass die Bürgermeisterin von Burg die Fakten, die in dem Beitrag genannt wurden, nicht kennt. Denn sonst hätte ich den Verdacht, dass die Entscheidung, die natürlichen Flächen Burgs zu zerstören, reinen Eigennutz darstellt.

hier noch ein paar weitere Flächen, die zeigen, wie man in Burg der Natur den Garaus macht. Manchmal werden einige Pflanzen dazugesellt, diese haben dort aber nach meinem Empfinden nur eine reine Alibifunktion:

Am 17.2.2021 habe ich einen Appell an die Bürgermeisterin geschrieben:

Sehr geehrte Frau Niebuhr,

ich möchte wieder einmal versuchen, Ihr Gewissen ein wenig zu beeinflussen. Ich habe soeben einen Filmbeitrag des ZDF gesehen (Thema: „Zugekiest und zugeschottert - Wie Deutschlands Gärten versteinern“). Ich empfehle Ihnen, diesen Beitrag der Reihe „planet e“ auch einmal anzuschauen. Vielleicht wird dadurch Ihr Gewissen der Natur und den Menschen gegenüber doch noch einmal zum Positiven verändert. Zumindest ist das meine Hoffnung. Ich möchte Ihnen ein paar Fakten, die in dem Film erwähnt werden, nennen:

1. Schottergärten tragen zum Insektensterben bei.

2. Pflegeleich sind solche Gärten nur unter Einsatz von Herbiziden.

3. Das aufgeräumte Grau soll den Anschein erwecken, dass in der Gemeinde alles „sauber“ ist.

4. Das Material für Schottergärten kommt aus Belgien, Italien, aber auch China, Indonesien und Brasilien. In dem Film wird darauf hingewiesen, dass es in den Steinbrüchen immer noch Kinderarbeit gibt (Quelle: Kindernothilfe) und selbst bei zertifizierten Produkten nicht klar ist, ob Kinder bei der Gewinnung beteiligt waren. Könnte man behaupten, dass der Gemeinde Burg gar nicht bewusst ist, dass sie u.U. Kinderarbeit fördert?

5. Für die Gewinnung von Schotter wird immer wieder Wald gerodet, z.T. sind auch Naturschutzgebiete betroffen. Damit ist der Schaden mehr als doppelt so hoch, als es auf den ersten Blick erkennbar ist, denn es werden für die Gemeinde Burg Naturwälder zerstört, die Gemeinde bleibt aber bei Ihrer Meinung, etwas „Gutes zu tun“ – wie verlogen ist das eigentlich?

Ein Unternehmer formuliert es in dem Film so: „Es findet ein Umdenken statt. Das befürworten wir – Schaffung von Naturgärten … Naturstein und Naturgärten spielt eine große Rolle zusammen ….“

In Wikipedia findet man für den Begriff „Natur“ folgende Definition „Man unterscheidet zwischen „belebter Natur“ („biotisch“, z. B. Pflanzen, Tiere) und „unbelebter Natur“ („abiotisch“, z. B. Steine, Flüssigkeiten, Gase).“ Schottergärten gehören damit zu der „unbelebten Natur“ … anders ausgedrückt zur „toten Natur“.

Die tote Natur wird weiterhin von der Gemeinde Burg in Dithmarschen gefördert, obwohl das gegen den § 8 Absatz 1 Satz 1 der Landesbauordnung
(LBO) verstößt! Ich werde einmal beantragen, dass Burg mit dem „Terror Gardening Award“ ausgezeichnet wird. Das ist eine monatliche Auszeichnung für Gemeinden, in denen besonders viele Schotterfläche „gepflegt“ werden.

(Hier) sehen Sie einen Erlass des Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung bei, mit dem die Behörden am 24.11.2020 über diese Vorschriften informiert wurden. Sollte sich nicht in naher Zukunft etwas an der Haltung der Gemeinde Burg ändern, werde ich weitere Schritte gegen diese Naturzerstörung einleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Grade

Bis heute habe ich darauf keine Antwort bekommen. Ich vermute einmal, dass der Bürgeremeisterin langsam bewusst wird, dass in der Gemeinde bzgl. des Naturschutzes einiges schief läuft und sie das nicht zugeben mag. Dazu müsste man ja eingestehen, dass man in den letzten Jahren immer wieder Fehler gemacht hat. Oder sie verharrt auf längst überholten Ansichten: "Die Gemeinde muss schier aussehen!"

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