Vergiftung von Wildtieren

oder

Die Ignoranz der Staatsanwaltschaften

und anderer Behörden
 

 

 

1.

Am 24.1.2009 wurde der Fund eines toten Mäusebussards in einem Wald bei Eggstedt mit Verdacht auf Vergiftung bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe angezeigt. Der Bussard lag an einem von Jägern eingerichteten Luderplatz mit vermutlich vergiftetem Luder.

 

2.

Am 17.3.2009 wurde der Staatsanwaltschaft Itzehoe das Untersuchungsergebnis des Giftinformationszentrums Göttingen (GIZ) vom 12.3.2009 zugesendet. Das GIZ hat im Magen des Bussards Carbofuran festgestellt. Dieses Gift wurde früher außerhalb Deutschlands in der Landwirtschaft als Insektizid eingesetzt und ist seit 2008 europaweit verboten. Dennoch wird das Gift immer wieder in Fällen illegaler Greifvogelverfolgung verwendet.

 

3.

Der STA (Staatsanwaltschaft) wurde mit dem Giftnachweis zugleich mitgeteilt, dass dort erneut ein toter Mäusebussard gefunden und der Luderplatz immer noch unterhalten wurde, Polizei und STA waren also 2 Monate lang noch nicht tätig geworden. Dieser Luderplatz wird übrigens heute immer noch betrieben!!
Nach dem ersten Vorfall wurden STA und Polizei gebeten, den zweiten Bussard und das ausgelegte Luder auf Gift zu untersuchen. Darüber, ob das geschehen ist, wurden wir nie informiert (vermutlich also nicht!).
 

4.

Am 9.2.2012 fielen mir in dem gleichen Wald mehrere Tannen-/Fichtenzweige auf, die trotz des frisch gefallenen Schnees nicht mit Schnee bedeckt waren, also an diesem Tag oder am Vortag ausgelegt worden waren. Unter einem lag ein Ei, unter einem eine teils zersetzte Frucht (Backpflaume?) und ein orangefarbenes Pulver, unter einem dritten Zweig lag ein leeres Kunststoffrohr.
 

5.

Am 12.4.2012 wollte ich die Beobachtungen vom 9.2. überprüfen, wurde dann aber von dem Jagdpächter mit Schlägen aus dem Wald getrieben. Dabei wurde ich auch mit einem Kunststoffkanister geschlagen, der vielleicht Gift enthalten hat und mit dem der Jagdpächter aus dem Wald kam. Ich habe Anzeige wegen Nötigung und Körperverletzung gegen Unbekannt erstattet. Auf den o. g. Vergiftungsfall habe ich in der Anzeige deutlich hingewiesen.

 

6.

Am 15.5.2012 erhielt ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Itzehoe. Darin wurde mir mitgeteilt, dass der Jagdpächter die Vorwürfe bzgl. der Nötigung und Körperverletzung bestritten habe und damit das Verfahren eingestellt worden sei. Das ist für mich auch nachvollziehbar, da ich keinen Zeugen hatte. Meine Hinweise auf den Vergiftungsfall wurde aber ignoriert.

 

7.

Am 22.5.2012 habe ich die Staatsanwaltschaft erneut darauf hingewiesen, dass dort ein Giftgutachten vorliegen muss, das die Vergiftung eines Bussards in diesem Wald beweist.

 

8.

Am 25.5.2012 teilte mir die Staatsanwaltschaft Itzehoe mit, dass der Vorwurf der Vergiftung von Wildtieren von der zuständigen Polizeidienststelle überprüft worden sei und sich keine Anhaltspunkte zu Vergiftungen von Wildtieren ergeben haben (--> Schreiben).

 

9.

Bei dem Fund des toten Bussards war ein Polizist der Polizeistation Burg zugegen. Dieser Polizist ist selber Jäger und ich habe der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass ich diesen Polizisten für befangen halte.

 

10.

Die Staatsanwaltschaft Itzehoe teilte mir mit, dass sie es für Unterstellungen halte und ich dieses untermauern müsse.

 

11.

Am 30.5.2012 habe ich der Staatsanwaltschaft noch einmal eine Kopie der Anzeige vom 24.1.2009 zugeschickt. Das Giftgutachten habe ich nicht noch einmal beigelegt, weil ich davon ausgegangen bin, dass so etwas bei der Staatsanwaltschaft nicht verloren geht. Da habe ich mich wohl getäuscht, denn dort ist das Gutachten angeblich nicht bekannt. Mehr noch: Die Staatsanwaltschaft bestreitet die Existenz dieses Gutachtens und behauptet darüber hinaus, dass der Polizeidienststelle keine Anzeige wegen vergifteter Mäusebussarde vorläge (dort werden Ermittlungen von einem Jäger durchgeführt!).

 

12.

Am 10.6.2012 habe ich Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Itzehoe bei der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig eingereicht mit der Begründung, dass die Anzeige wegen Vergiftung eines Bussards nicht weiter verfolgt und das Vorliegen eines Giftgutachtens bestritten wird. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe teilte mir daraufhin mit, dass die Anzeige vom 24.1.2009 aus Datenschutzgründen nicht an Dritte weiter gegeben wird. Darum habe ich auch gar nicht gebeten. Dieser Satz ist damit völlig überflüssig, soll aber offensichtlich die mangelnde Bearbeitungsmotivation der Staatsanwaltschaft erklären.

 

14.

Die Antwort auf mein Schreiben vom 10.6. an den Generalstaatsanwalt in Schleswig erhielt ich am 4.10.2012 vom Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Itzehoe. Er teilt mir mit, dass es keine Anzeige wegen Vergiftung eines Mäusebussards gibt und die Polizeistation Burg ebenfalls nichts von einer Anzeige wisse (bearbeitender Polizeikommissar PK K. = Jäger).

 

15.

Am 9.10.2012 habe ich das Justizministerium (Ministerium für Justiz, Kultur und Europa) über den Fall informiert und Beschwerde über den Leitenden Oberstaatsanwalt in Itzehoe eingereicht, weil er Beweise, die ihm vorliegen und die das Vergiften eines Mäusebussards beweisen, nicht verwertet.

 

16.

Gleichzeitig habe ich das Innenministerium informiert, da dieses als Oberster Dienstherr der Polizei für  Vergehen dieser Beamten zuständig ist. Der Polizist in Burg (= Jäger) leugnet nämlich ebenfalls den Fall eines vergifteten Bussards.

 

17.

Das Justizministerium hat mein Schreiben an den Generalstaatsanwalt in Schleswig weitergeleitet, da er die Dienstaufsicht über den Leitenden Oberstaatsanwalt in Itzehoe hat (Anmerkung: der Generalstaatsanwalt hat mein Schreiben zur Bearbeitung an den Leitenden Oberstaatsanwalt in IZ weitergeleitet).

 

18.

Das Innenministerium hat offensichtlich meine eingereichten Unterlagen gar nicht gründlich gelesen, denn dass ein Polizist dort involviert ist, ist denen nicht aufgefallen. Für Beschwerden über Polizisten ist das Innenministerium als Oberster Dienstherr verantwortlich. Das Schreiben wurde vielmehr an das Justizministerium weiter geleitet - so wird offensichtlich vieles "weitergeleitet".

 

19.

Nach einem Hinweis, dass ein Polizist aus Burg in Dithmarschen trotz der erdrückenden Beweise abstreitet, dass in dem genannten Wald mindestens ein Bussard vergiftet worden ist, erhielt ich vom Innenministerium ein Schreiben, in dem mir vorgeworfen wurde, dass nunmehr 3 Jahren Korrespondenz  zwischen mir und der Polizei dokumentiert worden sei und diese bereits mehr als 1 Leitzordner füllt. Nach Aussage des Innenministeriums bindet dieses unnötig Arbeitskraft in den Behörden (Schreiben). In meinen Augen sind diese Behörden entweder damit überfordert, weil sie nicht genügend Mitarbeiter zur Verfügung haben oder hier wird einfach nur "im Sinne der Jäger" gehandelt, wobei wohl eher der zweite Fall zutrifft. Jeder kann sich dazu seine eigenen Gedanken machen.

 

20.

Am 25.11.2012 habe ich dann einen Bericht an den Antikorruptionsbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein geschickt mit der Bitte um Unterstützung. Diese Institution sah keine Möglichkeit, den Fall zu untersuchen, da ich ja bereits mit den Ministerien Kontakt aufgenommen hätte. Das bedeutet also, dass man dort davon ausgeht, dass es nur in den unteren Ebenen der Behörden Korruption gibt, nicht aber in den Ministerien. "Das beruhigt mich natürlich ungemein".

 

Zum Abschluss noch einmal eine Anmerkung zu diesem Fall: Ich habe in dem Wald bei Eggstedt bei mehreren Kontrollen fast immer wieder Hinweise darauf gefunden, dass dort Gift bzw. Köder ausgelegt werden. Dieses kriminelle Verhalten wird von den Behörden offensichtlich geduldet.

 
 

 

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